Unfälle mit Zahnbeteiligung

Unfälle mit Zahnbeteiligung
Häufig kann es zu Unfälle in der Arbeit mit Verletzungen im Mundbereich kommen. Dann sind eine fundierte zahnärztliche Beratung und Behandlung unumgänglich. Vielfach wissen die Patienten leider nicht dass bei Unfällen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen anteilmäßig Kosten für Zahnbehandlungen übernehmen.  Wir helfen Ihnen rechtlich Ihre rechtlichen Ansprüche nach Unfällen sachgemäß bei den  Krankenversicherungen einzufordern. 

UNFÄLLE AM WEG ZUR ARBEIT

Der tägliche Weg zur Arbeit kann gefährlich sein. Manchmal verletzt man sich in der Mundhöhle so schwer das Zähne brechen und ersetzt werden müssen. Diese kann teuer sein. Viele Patienten wissen nicht dass hier die gesetzlichen Krankenversicherungen anteilsmäßig Kosten übernehmen. Gerne helfen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation Ihre Forderungen bei den Krankenkassen zu formulieren. 


GRUNDSÄTZLICH GILT

Egal ob gesetzlich oder privat versichert wir stehen für jede ausführliche Beratung zur Verfügung. Nach dem Motto: jede Frage zählt und wird beantwortet. 


UNFÄLLE WÄHREND DER ARBEITSZEIT

Auch in der Arbeitszeit kann es zu Unfällen und Bruch der Zahnhartsubstanz kommen. Auch bestehende technische Zahnversorungen wie Brücken, Prothesen oder Implantat können irreparabel beschädigt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Betriebskantine  wo ungewollt harte Reste in der Nahrungsverarbeitung wie Steine zu Schäden an den Zähnen führen. Hierfür ist man in der Regel versichert über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese bezahlen anteilsmäßig oder vollständig den Zahnersatz, wie notwendige Kronen, Brücken, Prothesen oder Zahnimplantate. Wir helfen Ihnen gerne bei der Kommunikation mit Versicherung und Arbeitgeber.


Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen – vereinbaren Sie einen Termin!


Ihr Zahnarzt für umfassende Beratung - DDr. Müller in 4061 Pasching

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